Gewerbering 10

AT-3484 Grafenwörth

+43 - (0)2738 - 30047 * office@rm-nem.at


Auftragsherstellung und Produktentwicklung von Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika sind unsere Leidenschaft!


AGB

Allgemeine Geschäftsbedinungen



I. Geltungsbereich

1.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die Grundlage aller Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen R&M Nahrungsergänzungsmittel GmbH (nachfolgend: „R&M“) und dessen Geschäftspartnern (nachfolgend: „Kunden“) dar. Alle Angebote von R&M erfolgen auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

2.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Der Kunde anerkennt hiermit, dass R&M Widerspruch gegen sämtliche von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Regelungen in Papieren des Kunden erhebt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von R&M nicht anerkannt, außer R&M hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter "AGB" in speicherbarer und ausdruckbarer Form kostenlos abrufbar.


II. Vertragspartner


Sie gehen einen Vertrag ein mit:


R&M Nahrungsergänzungsmittel GmbH

Gewerbering 10

AT-3484 Grafenwörth

Tel.: +43 (0) 2784 – 30047

E-Mail: office@rm-nem.at

www.rm-nem.at


III. Angebot und Vertragsabschluss

1.

Angebote von R&M sind freibleibend und unverbindlich. Durch das Absenden einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der auf dem Bestellformular angeführten Produkte ab und erklärt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.

2.

Ein Vertrag gilt erst dann als abgeschlossen, sobald R&M nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesendet hat. Reine Schreib- und Rechenfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von R&M stets berichtigt werden.

3.

Ist die bestellte Ware nicht verfügbar und kann deshalb die Bestellung eines Kunden von R&M nicht ausgeführt werden, wird der Kunde unverzüglich davon verständigt. Sofern Gegenleistungen bereits geleistet wurden, werden diese unverzüglich erstattet.

4.

R&M behält sich vor, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Fall der ausdrücklichen Ablehnung des Angebotes wird der Kunde unverzüglich davon verständigt.

5.

R&M ist nicht verpflichtet bereits ausgelieferte Ware zurück zu nehmen.



IV. Zahlung

1.

Alle Preise gelten ohne Umsatzsteuer. Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben für Lieferungen (z.B.: ARA Gebühren) trägt der Kunde. Der Kunde kann den Preis per Nachnahme oder Überweisung leisten. R&M behält sich das Recht vor alternative Zahlungsarten ein- bzw. auszuschließen.

2.

Wenn keine abweichenden Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist der Kunde verpflichtet bis spätestens 14 Tage nach Rechnungslegung zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug.

3.

Bei Zahlungsverzug ist R&M berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines höheren Schadens, jedenfalls ab Fälligkeit, Zinsen in der Höhe von 12 % über den verlautbarten Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank p.a. in Rechnung zu stellen.

4.

Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige Kosten zu tragen. Bei Zahlungsverzug wird für das betriebsinterne Mahnwesen eine pauschale Mahngebühr von € 11,00 fällig und verrechnet.

5.

R&M ist berechtigt, sämtliche Zahlungen des Kunden auf andere Verbindlichkeiten des Kunden zu verrechnen, auch wenn seitens des Kunden ein bestimmter Zahlungszweck angegeben wird.


V. Aufrechnung und Zurückbehaltung der Waren

1.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch R&M ausdrücklich anerkannt wurden.

2.

Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.


VI. Eigentumsvorbehalt

1.

Sämtliche, von R&M gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten im Besitz von R&M. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln.

2.

Der Kunde hat R&M unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Ein Anschriftenwechsel hat der Kunde R&M unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat R&M alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.

3.

R&M ist berechtigt bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten oder den gesamten aushaftenden Rechnungsbetrag fällig stellen und die Ware zurück zu verlangen. Daneben ist R&M berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach 5.2 vom Vertrag zurück zu treten und die Ware zurück zu verlangen, wenn R&M ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

4.

Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Kunde tritt R&M alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seine Fakturen anzubringen. R&M nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. R&M behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für R&M. Im Falle einer Verarbeitung der Ware erwirbt R&M an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von R&M gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, R&M nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.


VII. Lieferung

1.

Wenn keine abweichende Lieferfrist schriftlich vereinbart wurde, werden Bestellungen ab dem Datum der Auftragsbestätigung ausgeführt. Wenn der Kunde mit der vereinbarten Zahlung in Verzug ist, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt werden nicht einberechnet und verlängern die Lieferfrist um die Dauer des Ereignisses der höheren Gewalt. Auf jeden Fall erhält der Kunde eine Information, wenn seiner Bestellung nicht oder nicht in angemessener Frist nachgekommen werden kann.

2.

Führt R&M die Bestellung nicht innerhalb einer vereinbarten Lieferfrist aus, ist der Kunde verpflichtet R&M schriftlich eine Nachlieferfrist von 30 Tagen einzuräumen. Führt R&M die Bestellung auch nicht innerhalb der Nachlieferfrist aus, hat der Kunde das Recht zum Vertragsrücktritt. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden von R&M dann zurückerstattet. Wird die Leistung innerhalb der Nachlieferfrist erbracht, gilt der Vertrag als fristgerecht erfüllt.  

3.

Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug aus welchem Grund auch immer, ist R&M berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.

Wenn keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, darf R&M die Versandart und die Verpackungsweise nach freiem Ermessen wählen. Wird vom Kunden eine Transportversicherung gewünscht, wird der Transport auf Kosten des Kunden versichert.

5.

Im Falle einer gesondert vereinbarten Lieferfrist oder Liefertermins, ist R&M zur vorzeitigen Lieferung berechtigt. Der Kunde ist zur Abnahme der Ware vor dem vereinbarten Liefertermin verpflichtet.

6.

Beim Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.


VIII. Gewährleistung

1.

Der Kunde muss die gelieferte Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf Mängel untersuchen und R&M diese innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, sonst ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind R&M innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich zu melden.

2.

Der Kunde hat grundsätzlich die Wahl, ob eine Verbesserung oder ein Austausch erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die gewillte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich ist oder für R&M verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

3.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.


IX. Schadenersatz und Leistungsbeschränkung

1.

Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich die Haftung von R&M auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Der Ersatz von reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, Zinsverlust, Schaden aus Ansprüchen Dritter und der Ersatz von Folgeschäden, ist soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit der für R&M tätigen Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.

2.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei R&M zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

3.

Die Beweislast liegt beim Kunden. Schadenersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Lieferung.



X. Lohnfertigung


1. Gewährleistung / Haftung

Bei Lohnfertigung entsprechend den Vorgaben durch die Auftraggeber übernimmt R&M keine Gewährleistung bezüglich der chemischen oder physikalischen Reaktionen des Produktes und der Haltbarkeit des Fertigproduktes. Ebenso schließt R&M- soweit gesetzlich zulässig - sämtliche Schadenersatzansprüche aus. 


Bei Lohnfertigung entsprechend den Vorgaben durch die Auftraggeber übernimmt R&M keine Gewährleistung bezüglich der chemischen oder physikalischen Reaktion des Produktes und der Haltbarkeit des Fertigproduktes, der chemischen Stabilität des zu entwickelnden Produktes oder einer anderen Eigenschaft des zu entwickelnden Produktes. Gewährleistung für die chemische Stabilität des zu entwickelnden Produktes wird nur nach Durchführung eines sechswöchigen Stresstestes übernommen, wobei dieser nur über Beauftragung und Bezahlung eines gesondert zu vereinbarenden Entgeltes durchgeführt wird.

Für die Richtigkeit zur Verfügung gestellter Rohstoffe haftet ausschließlich der Auftraggeber.


2. Produktentwicklung / Etikettierung

Bei neuen Rezepturen werden von R&M Probechargen hergestellt. Die sich daraus ergebenden Produktentwicklungskosten werden, sofern nicht eine gegenlautende schriftliche Vereinbarung vorliegt, vom Auftraggeber getragen. Sind wir im Rahmen der Lohnfertigung auch damit beauftragt, die Etiketten des Produktes anzufertigen, geschieht dies nach Entnahme einer entsprechenden Probeanzahl, um die genaue Zusammensetzung des Produktes festzustellen bzw. abzugleichen. Werden die Etiketten vom Auftraggeber beigegeben, übernehmen wir keine Haftung für die Übereinstimmung der Angaben auf den Etiketten mit den tatsächlichen Inhalten des Fertigproduktes.


3. Produktkalkulation

Unsere Produktkalkulation basiert auf den vorgegebenen Mengenangaben. Abweichungen zum tatsächlichen Füllgewicht sind aufgrund der unterschiedlichen spezifischen Gewichte und Dichten der Inhaltsstoffe möglich, wobei Schwankungen von +/- 5 % bei unserer Preisstellung unberücksichtigt bleiben. Höhere Abweichungen werden entsprechend nachkalkuliert. Bei der Bereitstellung von Rohstoffen durch den Auftraggeber ist mit einem produktionsbedingten Schwund von mindestens 10 % zu rechnen.


4. Verkehrsfähigkeit

Für die Verkehrsfähigkeit hinsichtlich Zusammensetzung, Dosierung, Etikettentext etc. übernehmen wir keine Haftung bzw. Gewährleistung.


5. Gewerbliche Schutzrechte

Bei Anfertigung nach Angaben des Auftraggebers haftet dieser dafür, dass ihm sämtliche Patent-, Gebrauchsmuster- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte zustehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.


XI. Datenschutz

1.

R&M erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten. Der Anbieter erhebt und verwendet personenbezogene Daten des Kunden (Name, Geburtsdatum, Post- und E-Mailadresse, Telefonnummer oder IP-Adresse) ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG 2000) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG 2003). Weitergehende Informationen zum Thema Datenschutz sind in der dem Vertrag beigeschlossenen Datenschutzerklärung enthalten, bzw. finden Sie auf der Website www.rm-nem.at unter dem Menüpunkt Datenschutz.


XII. Schlussbestimmung

1.

Auf die Geschäftsbeziehungen zwischen R&M und Kunden kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Verweisnormen zur Anwendung.

2.

Erfüllungsort ist der Sitz von R&M in Grafenwörth.

3.

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von R&M örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

4.

Der Kunde verzichtet auf die Einrede wegen Verkürzung über die Hälfte.

5.

Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist deutsch.

6.

Sofern in diesem AGB nichts Abweichendes geregelt ist, gilt für Erklärungen der Parteien das Schriftformerfordernis. Für das Erfordernis zur Schriftlichkeit ist auch die Form als E-Mail ausreichend sofern nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

7.

Sollten die einzelnen Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Und die ganz oder teilweise unwirksame Regel wird durch eine Regel ersetzt deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.



Grafenwörth, 2017